Bundesrat der Schweiz
2005, Schweiz
Vor der Abstimmung des Schweizer Volkes über die Öffnung des Schweizer Arbeitsmarktes am 25. September 2005, behaupteten die Bundesräte: „In die Schweiz darf aus der EU nur einwandern, wer bereits einen Arbeitsvertrag in der Tasche hat.“ Wer solch bundesrätliche Behauptung als "zweckdienliche Tatsachenverdrehung" bezeichnete, wurde selbst von den Bundesräten als "Lügner" diffamiert und abgekanzelt.
Haben die Bundesräte damals gelogen oder kannten sie den Vertrag nicht, der ihnen mit Hilfe einer mit Economie-Suisse-Millionen gespiesenen Angstmacherkampagne aufgeschwatzt wurde?
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